Hier finden Sie wichtige Informationen von A bis Z rund um den Schulalltag – von Anmeldung bis Zeugnisse, alles auf einen Blick für Sie zusammengestellt.
Änderungen der Anschrift - oder Telefonnummern sollten Sie sofort im Sekretariat oder bei der Klassenleitung bekannt geben. Dies ist telefonisch, per Mail oder persönlich möglich.
Ansteckende Krankheiten - siehe Merkblatt Infektionsschutzgesetz hier.
Arbeits- und Sozialverhalten - Das Arbeits- und Sozialverhalten umfasst wichtige Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Rücksichtnahme und selbstständiges Arbeiten. Genauere Informationen dazu finden Sie hier:
Aufsicht - Vor Unterrichtsbeginn sowie in den Pausen führen die Lehrkräfte Aufsicht auf dem Schulgelände. Sie sind Ansprechpartner/innen für alle Kinder und versuchen den Jungen und Mädchen in schwierigen Situationen zu helfen. Sie unterstützen die Schulkinder in Konfliktsituationen, versuchen gefährliche Situationen zu entschärfen und leisten im Bedarfsfall Erste Hilfe. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Lehrer nicht überall sein können und dass es kaum möglich ist, alles zu sehen, was auf dem Schulgelände geschieht. Denken Sie auch daran, dass nicht jeder Konflikt zwischen den Kindern das Eingreifen einer Lehrerkraft erfordert.
Nach dem Schulgesetz müssen sich Kinder beaufsichtigt fühlen.
Betreuungsangebote - Bei uns gibt es Betreuungsgruppen im Rahmen der Verlässlichen Grundschule für die Jahrgänge 1 und 2.Die Anmeldefrist ist jeweils vor Beginn der Sommerferien für das kommende Schuljahr. Die Anmeldung ist für ein Schulhalbjahr verbindlich.
Beurlaubungen - Wollen Sie Ihr Kind für ein oder zwei Tage beurlauben lassen, teilen Sie dieses bitte rechtzeitig vorher dem Klassenlehrer mit. Bei längerfristigen Beurlaubungen, z.B. für Mutter-Kind-Kuren, müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Die Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien ist nicht möglich. Ein entsprechender Antrag muss spätestens zwei Woche vor dem geplanten Termin schriftlich der Schulleitung vorliegen. Auch ein unvermeidbarer Arzttermin während der Schulzeit bedarf einer schriftlichen Information.
Elternarbeit - Was machen Eltern an der Schule? An der Erziehung Ihres Kindes ist jetzt auch die Schule beteiligt. Daher ist es wichtig, dass die Lehrkräfte und Sie als Eltern vertrauensvoll und gut zusammenarbeiten. Sie haben das Recht, regelmäßig informiert zu werden. Sie können Meinungen, Wünsche, Anregungen oder auch Kritik an schulischen Dingen äußern. Möglichkeiten hierfür bestehen in den Sprechstunden der Lehrkräfte, den Elternabenden, Elternsprechtagen und über die gewählten Elternvertreter/ -innen.
Auf dem ersten Elternabend der ersten und dritten Kasse werden die Elternvertreter und deren Vertreter für zwei Jahre gewählt. Die Elternvertreter aller Klassen bilden den Schulelternrat (SER). Dieser trifft sich zwei- bis dreimal im Jahr. Dort werden Vertreter mit Stimmrecht für die Gesamtkonferenz, Fachkonferenzen, Stadtelternrat und Schulvorstand gewählt. Der Schulvorstand ist ein wichtiges Gremium, der sich aus Eltern, Lehrkräften und der Schulleiterin zusammensetzt. Weitere Informationen finden sie hier.
Elternabend - Pro Halbjahr sollte ein Elternabend stattfinden. Am ersten Elternabend im September werden die Klassenelternsprecher und Konferenzvertreter(innen) gewählt, die an unserer Schule automatisch Mitglieder des Schulelternrates sind.
Erste Hilfe - Bei Verletzungen oder Unfällen haben Lehrkräfte nur eine beschränkte Befugnis. Weitere Informationen finden Sie hier.
Fahrrad - Grundsätzlich sehen wir es lieber, wenn Ihr Kind zu Fuß zur Schule kommt. Wenn Sie Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule schicken möchten, beachten Sie bitte, dass das Fahrrad verkehrssicher ist und Ihr Kind einen Fahrradhelm beim Fahren trägt.
Verkehrssicher ist ein Fahrrad, wenn die Bremsen und Licht funktionieren, die Kette stramm ist und alle Schrauben angezogen sind, die Glocke klingt, die Reflektoren vorhanden sind.
Die Fahrräder gehören in der Fahrradstand und müssen immer abgeschlossen sein (Versicherungsschutz).
Fahrradprüfung - Verkehrserziehung findet im Rahmen des Sachunterrichts in allen Klassenstufen statt. In der 3. Klasse oder
4. Klasse absolvieren die Kinder die Fahrradfahrprüfung.
Ferientermine und Feiertage - Die aktuellen Ferientermine und Feiertage entnehmen können Sie hier einsehen.
Fundsachen - werden in der Schule bis zum Ende des Halbjahres aufbewahrt und können während der üblichen Unterrichtszeiten eingesehen oder abgeholt werden. Nicht abgeholte Kleidung wird dem Roten Kreuz zugeführt.
Gefahr - Ein besonderer Alarmplan regelt das Verhalten bei Gefahr, z. B. bei einem Feuer. Dieser Plan hängt im Klassenzimmer aus und wird mit der ganzen Klasse mehrmals im Jahr besprochen. Außerdem befinden sich in der Klasse und im Flur Hinweisschilder, damit die Schüler/ innen schnell den Fluchtweg aus der Schule finden. Wenn einmal Alarm ist, sollen die Kinder nicht gleich losrennen, sondern auf die Anweisungen der Lehrkräfte achten.
Gesetzliche Unfallversicherung (GUV) - Jedes Kind ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der Unfallschutz erstreckt sich auf die Unterrichtszeit und alle Unterrichtsveranstaltungen sowie auf den Schulweg. Schulwegunfälle sollten der Schule sofort gemeldet werden. Die Schule erstellt die notwendige Unfallmeldung und leitet diese an den Versicherungsträger weiter.
Gemeinsames Frühstück - Jedes Kind ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Der Unfallschutz erstreckt sich auf die Unterrichtszeit und alle Unterrichtsveranstaltungen sowie auf den Schulweg. Schulwegunfälle sollten der Schule sofort gemeldet werden. Die Schule erstellt die notwendige Unfallmeldung und leitet diese an den Versicherungsträger weiter.
Hausaufgaben - Wie es das Wort schon sagt, werden diese Arbeiten zu Hause von den Kindern erledigt. Meistens ist es etwas aus dem Unterricht am Vormittag. Die Aufgaben sollen den Kindern helfen, ihr Wissen zu vertiefen, anzuwenden und das zu üben, was im Unterricht besprochen wurde. Manchmal bereiten die sich Kinder mit den Hausaufgaben aber auch auf den Unterricht für den nächsten Tag vor. Es kann auch vorkommen, dass die Lehrkräfte den Kindern der Klasse verschieden schwere oder unterschiedlich viele Hausaufgaben aufgeben. Das machen sie, um die Kinder individuell zu fördern und zu fordern.
Wenn die Kinder die Arbeiten zu Hause anfertigen, vermeiden Sie möglichst jede Ablenkung und prüfen Sie, ob ihr Kind mit einer halben Stunde Zeit pro Tag auskommt. Die Lehrkräfte sprechen sich untereinander ab, damit die Kinder an einem Nachmittag nicht zu viele Aufgaben erledigen müssen.
Inklusion - In einem inklusiven Unterricht leben und lernen Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen zusammen. Sie lernen ihre eigenen Stärken und die Stärken anderer kennen und profitieren von ihrer Unterschiedlichkeit. Dabei erhalten Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder einer drohenden Beeinträchtigung individuell angepasste Maßnahmen zur Unterstützung. Die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen (zieldifferente Beschulung).
In den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, „Körperlich und Motorische Entwicklung“ und „Hören und Sehen“ haben die Erziehungsberechtigten noch das Wahlrecht zu entscheiden, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besucht.
Kopfläuse - Kopfläuse gibt es manchmal auch bei uns an der Schule. Im Normalfall darf ihr Kind nach einer einmaligen Behandlung mit einem wirksamen Mittel am folgenden Tag wieder in die Schule. Falls Ihr Kind Kopfläuse hat, bitte sofort in der Schule Bescheid geben. Weitere Informationen finden Sie hier.
Küche - Die jeweilige Schulküche steht allen Schülern zur Verfügung. Dort kann zu Weihnachten gebacken oder z. B. für das „Gesunde Frühstück“ das Gemüse geschnitten werden. Zwischendurch findet dort auch eine Koch-AG statt oder Eltern haben Freude mit Kindern gemeinsam zu kochen oder zu backen.
Masern-Impfflicht - Das Masernschutzgesetz wurde im November 2019 vom Bundestag verabschiedet und trat am 1. März 2020 in Kraft. Ab August 2022 gelten die entsprechenden Regelungen. Demnach müssen Eltern für ihre Kinder, die bereits an unserer Schule angemeldet sind oder neu aufgenommen werden, einen Nachweis über den Masernschutz erbringen. Als Schule sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, den Masernschutz unserer Schülerinnen und Schüler zu überprüfen.
Material - Die Materiallisten bekommen Sie beim Klassenlehrer, bei uns im Sekretariat oder hier. Alle Sachen auf den Materiallisten müssen Sie selber anschaffen.
Musikraum - Der Musikraum befindet sich im Standort Iprump hinter der Bühne im Neubau.
Mülltrennung - An unserer Schule trennen wir den Müll in Altpapier, Bio- und Restmüll. Da wir eine plastikfreie Schule sein möchten, sollte Plastik möglichst vermieden werden. Falls doch Plastik anfällt, muss es wieder mit nach Hause genommen werden.
Parken - Sollten Sie Ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen bzw. abholen, achten Sie bitte auf die Sicherheit aller Schulkinder.
Die Zu- und Abfahrtswege an der Bushaltestelle (Standort Iprump) sind ausschließlich den Bussen vorbehalten. Die Verkehrsregelung ist deutlich durch entsprechende Beschilderung angezeigt.
Standort Iprump: Wenn Sie länger halten möchten, nutzen Sie bitte die Stellplätze vor dem Zaun, an der ehem. Sparkasse
oder auf dem P&R Parkplatz Bahnhof Heidkrug. Weitere Informationen finden Sie hier.
Standort Stickgras: Direkt an der Schule gibt es nur den Parkstreifen an der Langenwischstraße. Die Haltemöglichkeit am
Stickgraser Schulweg ist seit Sommer 2021 gesperrt.
Pausenzeiten - Der Unterricht beginnt um 8:05 Uhr. Um 9:35 Uhr ist die erste 30-minütige Pause und um 11:45 Uhr beginnt die zweite 30-minütige Pause. In den großen Pausen können die Kinder sich Spielgeräte ausleihen.
Rauch- und Alkoholverbot - Auf dem gesamten Gelände der Grundschule Iprump-Stickgras herrscht generelles Rauch- und Alkoholverbot. Wir bitten Sie, dieses zu respektieren.
Regeln und Rituale - Diese sind im Schulalltag genauso wichtig wie zu Hause. Jede Klasse entwickelt für sich entsprechende Regeln und Rituale. Zusätzlich gelten für alle verbindliche schulische Vereinbarung und Schulordnung.
Sachschaden - Hat Ihr Kind im Übermut etwas in der Schule zerstört, z.B. eine Scheibe zerbrochen, einen Tisch zerkratzt oder beschmiert oder ähnliches angestellt, dann sind Sie als Eltern für den Schaden verantwortlich. Das kann teuer werden!
Diebstahlschäden, die auf grobe Fahrlässigkeit der oder des Geschädigten zurückzuführen sind, unterliegen nicht dem Deckungsschutz des Kommunalen Schadensausgleich (KSA) Hannover. Des Weiteren ist der Deckungsschutz u. a. räumlich und zeitlich begrenzt. Bei der zeitlichen Begrenzung ist nicht die Öffnungszeit der Schule, sondern die Zeit des Schulbesuchs der oder des Betroffenen entscheidend, denn mit Erreichen des Elternhauses endet der Deckungsschutz des KSA Hannover.
In der Schule zurückgelassene Sachen, deren Mitnahme verlangt werden kann, sind dann in das Schutzsystem nicht mehr eingebunden, z.B. ist es beim Vergessen der Uhr nach dem Sportunterricht zwingend erforderlich, dass die Schüler/ innen sich noch am selben Tag um die Wiedererlangung bemühen.
Das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Wertsachen, Schmuck, Bargeld, sonstigen Zahlungsmitteln, Urkunden aller Art, Fahrtausweise, Schlüssel, Geldbörsen und Brieftaschen unterliegen nicht dem Deckungsschutz des KSA Hannover. Sachen, die nicht zum Schulgebrauch bestimmt sind und auch nicht auf Anforderung der Lehrkraft zu Unterrichtszwecken mitgebracht wurden, also Gegenstände, die den persönlichen Bedürfnissen Rechnung tragen bzw. der aktiven Pausengestaltung dienen, unterliegen ebenfalls nicht dem Deckungsschutz.
Schulbücher - Grundsätzlich müssen Sie die Schulbücher selbst anschaffen. Sie bekommen einmal im Jahr eine Schulbuchliste. Die Ladenpreise sind auf dieser Liste aufgeführt. Wir bitten Sie, die Bücher mit einem Schutzumschlag zu versehen.
schul.cloud & iServ - In Zeiten von WhatsApp und Co ist die schnelle Kommunikation via Messenger heute nicht mehr wegzudenken - so auch bei uns in der Schule. Die kostenlose Plattformen schul.cloud und iSerV bieten Schulen einen DSGVO-konformen Messenger mit integrierter Dateiablage und Videokonferenzen. Die Zugänge und Kommunikation wird Ihnen durch die Klassenlehrkräfte erläutert.
Schulordnung - Unsere Schulordnung gilt verbindlich für alle.
Schulweg - Der Schulweg sollte zu Fuß zurückgelegt werden. Wer morgens schon gelaufen ist, kann sich nachweislich besser im Unterricht konzentrieren. Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht unbedingt mit dem Roller, Inlinern o. ä. zur Schule. Das Radfahren mit einer Schultasche ist gerade für kleinere Kinder nicht ungefährlich. Bitte achten Sie, besonders in den kalten Monaten, auf helle und gut sichtbare Kleidung!
Schwimmunterricht - Der Schwimmunterricht findet immer im dritten Schuljahr statt. Unsere Schüler fahren mit dem Bus zur GraftTherme. Weitere Informationen erhalten Sie zu gegebener Zeit am Anfang des dritten Schuljahres oder hier.
Selbstständigkeit - Die Einschulung ist ein großer Schritt in Richtung Selbständigkeit. Auch im täglichen Unterrichtsgeschehen soll Ihr Kind möglichst zur Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit angeleitet werden. Trauen Sie Ihrem Kind etwas zu, auch wenn es einige Zeit braucht. Versuchen Sie, sich von Ihrem Kind morgens vor dem Schulgebäude zu verabschieden und es auch mittags dort wieder in Empfang zu nehmen.
Spielgeräteausleihe - In fast jeder großen Pause können sich die Kinder Spielgeräte, wie zum Beispiel Bälle, Seile, Schaufeln etc. ausleihen. Diese Spielgeräte sind vom Förderverein angeschafft worden und werden laufend erneuert. Die Spielgeräte werden von den Schülern der 2., 3. und 4. Klassen verwaltet.
Streitschlichter - In den großen Pausen sind bei uns Streitschlichter im Einsatz. Falls es Konflikte mit anderen Schülern gibt, sollen die Kinder dieses erst einmal selber schlichten. Streitschlichter werden ein halbes Jahr in der Streitschlichter AG von Frau Rudy ausgebildet.
Sportkleidung - Die Sportkleidung sollte der Jahreszeit entsprechend sein. Die Sportschuhe müssen helle Sohlen haben, damit der Turnhallenboden nicht beschädigt wird. Im Sommer sind auch Schuhe für draußen notwendig. Bitte überprüfen Sie regelmäßig, ob die Schuhe Ihrem Kind noch passen! Auch im Sportunterricht ist das Tragen von Schmuck nicht zulässig. Bitte schicken Sie ihr Kind an solchen Tagen ohne Schmuck (Ketten, Armbänder, Ohrringe) zur Schule. Das Entfernen während des Unterrichts kostet oft sehr viel Zeit.
Telefonliste für den Notfall - Damit gewährleistet ist, dass die Lehrkräfte unserer Schule auch in Ausnahmefällen (plötzliche Erkrankung des Kindes, Eintreten eines Notfalls, …) Sie als Eltern oder eine Person Ihres Vertrauens erreichen können, führen wir für alle Klassen Telefonlisten für den Notfall. Auf dieser Notfall-Telefonliste wird neben der Telefonnummer der Eltern vermerkt, welche Person im Ausnahmefall in die Schule kommen kann, um Ihr Kind nach Hause zu holen, zum Arzt zu begleiten oder Ähnliches. Bitte stellen Sie im eigenen Interesse und zum Wohle Ihres Kindes sicher, dass diese wichtigen Daten jeweils auf dem aktuellen Stand bleiben. Evtl. Änderungen teilen Sie bitte umgehend der zuständigen Klassenlehrkraft oder im Sekretariat mit.
Turnhalle - Beide Standorte nutzen die Turnhalle am Standort Stickgras. Die Schüler/ innen des Standortes Iprump werden mit dem Bus dort hingefahren.
Trinken - ist wichtig! Geben Sie ihrem Kind ausreichend zu trinken mit in die Schule, am besten Wasser oder ungesüßten Tee.
Termine - werden über die Schulleitung oder Klassenleitung schriftlich bekannt gegeben.
Unterrichtsversäumnis - Sie finden alle wichtigen Informationen hier.
Unterrichtszeiten - Eine Übersicht finden Sie hier. Den genauen Stundenplan gibt es in der ersten Woche nach den Sommer- und Winterferien. Die Betreuung kann gegebenenfalls wechseln, die Eltern werden rechtzeitig informiert.
Verkehrserziehung - findet im Unterricht, durch Besuche der Polizei, aber auch durch das Elternhaus statt. In der Jahrgangsstufe 1 ist der sichere Schulweg und das Überqueren von Straßen ein Thema im Unterricht. In der Klasse 3 oder 4 steht die Radfahrausbildung an und das Erlernen von Verkehrsregeln wird wichtig. Die sichere Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Fußgänger oder Radfahrer, sollte aber vor allem durch das Elternhaus geschult werden.
Versetzung - Die Jahrgänge 2 und 3 sind sogenannte Versetzungsjahrgänge, d.h. Ihr Kind wird in den nächsthöheren Jahrgang versetzt oder wiederholt aufgrund seiner Leistungen noch einmal das Schuljahr. Der Jahrgang 1 kann nur auf freiwilligen Wunsch der Eltern und in Absprache mit den Lehrkräften wiederholt werden. Der Jahrgang 4 kann nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. bei längerer Krankheit des Kindes) wiederholt werden. - Ihr Kind rückt in den nächsten Schuljahrgang auf, wenn wesentliche Kompetenzen in Deutsch und Mathematik erreicht werden.
Versicherung - Alle Kinder sind auf dem direkten Schulweg versichert, auch wenn sie zur schulischen Veranstaltung unterwegs sind, und sich auf Klassenfahrten oder Wandertagen befinden. Umwege, z.B. das Abholen von Schulfreunden, gehören nicht zum Schulweg. Bei einem Unfall oder bei sonstigem Schaden muss sofort die Schule benachrichtigt werden, die dann die versicherungsrechtlichen Schritte einleitet.
Im Falle eines Schulunfalls suchen Sie bitte einen Unfallarzt oder die Notfallambulanz im Krankenhaus auf.
Witterungsbedingter Schulausfall - Der „Ausfall von Unterricht wegen extremer Witterung“ wird zentral geregelt und über Radio Bremen oder NDR1 mitgeteilt. Unterrichtsausfall kann sich beziehen auf das gesamte Stadtgebiet von Delmenhorst einzelne Schulformen, z.B. alle allgemeinbildenden Schulen oder auch nur für Grundschulen die Anfangszeit, z.B. „der Unterricht beginnt um 10:00 Uhr“. Bitte achten Sie auf die Durchsagen, sie sind verbindlich. Für den Notfall gibt es hier Auskunft im Internet. Grundsätzlich ist es Ihre Entscheidung, ob Sie Ihr Kind bei extrem schlechtem Wetter zu Hause lassen. Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung telefonisch mit.
Zahnhygiene - Der Schulzahnarzt kommt regelmäßig bei uns vorbei und kontrolliert die Zähne der Kinder. Die Eltern bekommen eine Benachrichtigung, wenn entsprechender Handlungsbedarf besteht.
Zeugnisse - Erstmalig am Ende des ersten Schuljahres und dann im zweiten Schuljahrgang zum Halbjahr und zum Schuljahresende erhält Ihr Kind ein Berichtszeugnis. Darin werden Lernstände, Arbeits- und Sozialverhalten sowie Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben. Im 3. und 4. Schuljahr werden Notenzeugnisse erteilt, die durch Lernentwicklungsberichte ergänzt werden. Ab dem 4. Schuljahr erhalten die Kinder auch Noten in Englisch. An den Tagen der Zeugnisausgaben endet der Unterricht für alle Schüler(innen) immer nach der 3. Stunde – zurzeit um 11:00 Uhr.
Zurücktreten (freiwilliges) - Die Erziehungsberechtigten können einen Antrag auf freiwilliges Zurücktreten stellen, wenn ihr Kind den Leitungsanforderungen seines Schuljahrganges nicht gewachsen ist. Im Rahmen dieser Antragstellung empfiehlt sich eine enge Zusammenarbeit mit der Klassenlehrkraft sowie den Fachlehrkräften des Kindes. Die Klassenkonferenz entscheidet über eine Befürwortung bzw. Ablehnung dieses Antrags.
Standort Iprump
Bremer Heerstraße 6
27751 Delmenhorst
Telefon: 04221/70264
Mail: sekretariat@ipstick.de
Standort Stickgras
Langenwischstraße 108
27751 Delmenhorst
Telefon: 04221/70264
Mail: sekretariat@ipstick.de
Unser Sekretariat ist für
Sie geöffnet:
Mo. - Do.
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
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